Richtlinien

von BHB

Der Braunschweigische Hochschulbund e.V. bietet den Einrichtungen und Angehörigen der TU Braunschweig seit vielen Jahren die Möglichkeit, zugunsten der TU eingeworbene Spenden vereinfacht abzuwickeln. Aus steuerrechtlichen Gründen wird der Hochschulbund das Verfahren für diese Abwicklung ab dem 01.01.2017 umstellen.
Auch mit dem neuen Verfahren geben wir Ihnen die Gelegenheit, Ihre akquirierten Spenden vereinfacht anzunehmen und zu verausgaben. Anders als bisher wird der Hochschulbund diese Spenden nun anhand der Zwecke verbuchen, die die Spender mit ihren Spenden unterstützen möchten. Entsprechend wird der Hochschulbund diese Spenden nur annehmen, wenn für sie ein Zweck zum Wohle der TU Braunschweig angegeben ist. Die Verwendung der Spenden kann nur noch für den genannten Zweck erfolgen und muss dem BHB aus steuerrechtlichen Gründen belegt werden. Bitte entnehmen Sie die Details den Richtlinien.
Für Spendengelder, die für Sie oder Ihre Einrichtung bereits beim Hochschulbund vorliegen, gelten die Ihnen bekannten, alten Konditionen. Sie müssen diese Mittel müssen bis zum 31.12.2018 verbrauchen.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
 
 
Abwicklung von eingeworbenen Spenden durch den BHB Stand 06.12.2016
Der Braunschweigische Hochschulbund bietet Vertretern/-innen einer Einrichtung der TU Braunschweig oder Angehörigen der TU die Möglichkeit, zugunsten der Hochschule eingeworbene Spenden vereinfacht anzunehmen und zu verwenden. Das Verfahren:
 
Anmeldung zweckgebundene Spende:

  1. Sie melden dem BHB mit dem Formular „Antrag auf Annahme einer zweckgebundenen Spende“, dass Spenden für einen bestimmten Zweck eingehen und genutzt werden sollen. Der BHB kann nur Zwecke unterstützen, die dem Wohle der TU Braunschweig dienen.
  2. Sofern der BHB den angegebenen Zweck unterstützen kann, erhalten Sie Informationen zur Überweisung der Spenden. Außerdem teilen wir Ihnen mit, welche konkreten Unterlagen wir von Ihnen benötigen, um die Mittel an Sie auszahlen zu können.

Überweisung der Spende

  1. Die Spender überweisen die Mittel auf das genannte Konto des BHB. Bitte teilen Sie ihnen mit, dass wir im Verwendungszweck den Spendenzweck benötigen. Falls Spender eine Spendenbescheinigung wünschen, benötigen wir im Verwendungszweck zusätzlich die Angabe zur Adresse des Spenders. Für Spenden bis 200,00 € reicht dem Finanzamt übrigens das Einreichen des entsprechenden Bankbelegs, um sie steuerlich geltend zu machen.
  2. Der BHB sendet den Spendern gegebenenfalls jeweils eine Spendenbescheinigung zu.

Abforderung der Spendenmittel

  1. Der BHB verwendet folgenden Anteil der gesamten Spendensumme, die für Ihren Zweck eingehen, zur Deckung des Verwaltungsaufwands:
    1. Spendensumme bis 500,00 €: 0%
    2. Spendensumme über 500,00 € und unter 3.000,00 €: 5%
    3. Spendensumme über 3.000,00 €: 3%
  2. Sie haben zwei Jahre nach Eingang einer Spende beim BHB Zeit, die Spendenmittel (abzüglich des Verwaltungsaufwands) zweckentsprechend zu verwenden. In Ausnahmefällen kann diese Zeit verlängert werden. Bitte klären Sie bei Bedarf frühzeitig mit uns, ob dies in Ihrem Fall geschehen kann.
  1. Sie können Kosten aus den Spendenmitteln bezahlen, sofern diese unmittelbar dem für die Spenden bestimmten Zweck dienen. Reichen Sie dafür bitte folgende Unterlagen beim BHB ein:
    • Das ausgefüllte Formular „Verwendung zweckgebundener Spenden“
    • Die bei Punkt 2. geforderten Unterlagen, um die zweckentsprechende Verwendung der Spendenmittel zu belegen –  bei einer Veranstaltung beispielsweise eine Teilnehmerliste und das Veranstaltungsprogramm
    • Bei der Erfüllung des Spendenzwecks entstandene, offene oder bezahlte Rechnungen:
      1. Bitte achten Sie bei einer offenen Rechnung darauf, dass genügend Zeit verbleibt, um das Zahlungsziel einzuhalten. Wir benötigen die Rechnung im Original.
      2. Bei einer Rechnung, die Sie bereits über ein privates Konto bezahlt haben, benötigen wir die Originalrechnung sowie die Kontoverbindung zur Auszahlung.
      3. Bei einer Rechnung, die Sie bereits über ein Konto der TU BS bezahlt haben, benötigen wir eine Kopie der Rechnung sowie die Kontoverbindung mit Innenauftrag an der TU BS zur Auszahlung.
    • Um unseren Verwaltungsaufwand im leistbaren Rahmen zu halten, bitten wir Sie dringend darum, Rechnungen und Belege gebündelt einzureichen und die Gesamtspendensumme in möglichst wenigen Teilsummen abzurufen.
  1. Die Abwicklung endet mit Ihrer letzten Abforderung an Spendenmitteln.